Wie GOTS Produkte gekennzeichnet werden
Mit Abschluss des GOTS-Zertifizierungsprozesses durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle erhalten die zertifizierten Einritungen das Recht, am GOTS-Programm teilzunehmen und den Standard sowie das GOTS-Logo für GOTS-Produkte zu verwenden – gemäß den Bedingungen für die Verwendung der GOTS-Kennzeichnungen und nur innerhalb des Gültigkeitszeitraums ihrer Zertifizierung.
Dieser leicht zu bedienende Leitfaden führt Sie verständlich und vertrauensvoll durch den Kennzeichnungsprozess von GOTS-Produkten, sodass Sie die entsprechenden Bedingungen mühelos einhalten:
Im Folgenden zeigen wir die entsprechenden Kennzeichnungsbedingungen auf. Wer beabsichtigt, ein Textilprodukt mit dem markenrechtlich geschützten GOTS-Logo zu kennzeichnen, zu verkaufen oder zu repräsentieren oder es mit einem GOTS-Label und/oder einem anderen Hinweis auf den GOTS bzw. die -Zertifizierung zu versehen, muss zunächst sicherstellen, dass die entsprechenden Kriterien und Bedingungen des GOTS-Programms erfüllt sind.
Leitfaden zur Kennzeichnung von GOTS-Produkten für zertifizierte Einrichtungen
- Bei der Kennzeichnung von GOTS-Produkten gilt folgende Grundregel: Das GOTS-Label darf nur von einem zertifizierten Unternehmen auf GOTS-zertifizierten Produkten und deren Verpackung angebracht werden.
- Ihr GOTS-Label muss die folgenden Elemente in der angegebenen Reihenfolge enthalten:
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- das GOTS-Logo
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- den Verweis auf die zutreffende Güteklasse des Etiketts
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- den Verweis auf die GOTS-Zertifizierungsstelle
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- die Lizenznummer: In der Regel wird hier die Lizenznummer der zertifizierten Einrichtung genannt. Eine ankaufende Person, die selbst zertifiziert ist, kann jedoch verlangen, dass ihre Lizenznummer auf dem Produktlabel aufgeführt wird.
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- Ihre GOTS-Kennzeichnung muss zudem von Ihrer Zertifizierungsstelle genehmigt werden, bevor sie von Ihnen verwendet werden darf. Wir haben dafür ein „Freigabeformular für die Kennzeichnung von GOTS-Produkten“ erstellt, das Sie ausfüllen und zur Genehmigung an Ihre Zertifizierungsstelle senden können. Bitte beachten Sie, dass der GOTS selbst keine Genehmigung erteilen kann.
- Nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, dürfen Sie Ihre GOTS-Kennzeichnung verwenden.
Lieferfirmen von GOTS-Zusatzstoffen
Die GOTS-Organisation erlaubt den Lieferfirmen von GOTS-Zusatzstoffen die freiwillige und begrenzte Verwendung des GOTS-Logos. Die Verwendung des Logos ist an die Zahlung einer Jahresgebühr für Zusatzstoffe gebunden und strikt auf produktfremdes Werbematerial gemäß Abschnitt 3.2 des Dokuments „Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen” beschränkt. Die Verwendung des GOTS-Logos durch Lieferfirmen von GOTS-Zusatzstoffen wird von zugelassenen Zertifizierern über das Formular zur Kennzeichnungsfreigabe für GOTS-Zusatzstoffe verwaltet.
Schutz des GOTS-Programms
Unter Leitung der mit dem GOTS-Schutz beauftragten Personen untersuchen Global Standard die unbefugte, falsche oder irreführende Verwendung des markenrechtlich geschützten GOTS-Logos und ahnden Falschaussagen im Zusammenhang mit der GOTS-Zertifizierung auf Produktdeklarationen, in der Werbung, in Katalogen oder in anderen Zusammenhängen. Um die Glaubwürdigkeit des GOTS-Programms und des GOTS-Kennzeichnungssystems zu wahren, leitet die GOTS-Organisation im Falle eines Verstoßes geeignete Maßnahmen, wie z.B. Korrekturmaßnahmen und/oder rechtliche Schritte, ein und/oder veröffentlicht das Fehlverhalten.
Wie können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre GOTS-Produkte korrekt kennzeichnen?
Stellen Sie immer einen Antrag auf Kennzeichnungsfreigabe bei Ihrer Zertifizierungsstelle, da Global Standard selbst keine Genehmigung erteilen kann.
Bitte beachten Sie, dass der GOTS eine eingetragene Marke ist. Folglich stellen alle ungenauen oder irreführenden Behauptungen in Bezug auf den GOTS einen Verstoß dar. In unserem engagierten Bestreben, die Integrität des Standards aufrechtzuerhalten und Greenwashing zu bekämpfen, ist es unerlässlich, dass wir notwendige rechtliche Maßnahmen ergreifen, um die Glaubwürdigkeit des GOTS-Qualitätssicherungssystems und seiner Kennzeichnung zu schützen.
Bedingungen für die Verwendung der GOTS-Kennzeichnungen
Das Dokument „Nutzungsbedingungen für die GOTS-Zeichen“ legt die Voraussetzungen für die Teilnahme von Unternehmen am GOTS-Programm fest und definiert entsprechende Gebühren. Darüber hinaus definiert es die Anforderungen für die Verwendung des markenrechtlich geschützten GOTS-Logos, um dessen korrekte und konsistente Anwendung auf Produkten und in Anzeigen, Katalogen oder anderen (Online-/Druck-)Veröffentlichungen zu gewährleisten. Die neueste Version der Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen (Version 3.1) wurde am 18. Oktober 2021 veröffentlicht.